Contergan-Chronologie

Bis Mitte der 1950er-Jahre Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland keine Richtlinien für die Entwicklung, Produktion und den Vertrieb von Arzneimitteln. Es existieren weder ein Arzneimittelgesetz, noch ein Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder eine ähnliche Behörde.
1954 Grünenthal erhält in Westdeutschland ein Patent für Thalidomid, dem Wirkstoff eines Präparats, das in Westdeutschland als Contergan vermarktet wird.
1. Oktober 1957 Thalidomid wird unter der Marke „Contergan" auf den westdeutschen Markt gebracht
Bis zur Marktrücknahme ist Thalidomid unter anderen Bezeichnungen in insgesamt 46 Ländern auf dem Markt.
Oktober 1959 Erste Meldungen, dass Thalidomid Nervenreizungen an Händen und Füßen auslösen könnte (Polyneuritis).
1961 Grünenthal ändert die Gebrauchsinformation und fügt Hinweise auf Nebenwirkungen ein. Grünenthal beantragt im Mai 1961 die Rezeptpflicht für Contergan aufgrund der Polyneuritis.
16. November 1961 Der Hamburger Kinderarzt Dr. Widukind Lenz äußert den ersten Verdacht, dass es einen Zusammenhang zwischen Fehlbildungen bei Ungeborenen und Thalidomid gibt. Etwa zeitgleich äußert auch der australische Gynäkologe Dr. William G. McBride diesen Verdacht.
27. November 1961 Grünenthal nimmt Contergan in Westdeutschland aus dem Handel.
1962 Erstmals gelingt es der Wissenschaft, die Teratogenität des Wirkstoffs Thalidomid in Tierversuchen an weißen Neuseeländer Kaninchen nachzuweisen.
1964 Der israelische Arzt Jacob Sheskin entdeckt die Wirksamkeit von Thalidomid bei Lepra.
27. Mai 1968 Das Gerichtsverfahren gegen neun leitende und wissenschaftliche Mitarbeiter von Grünenthal beginnt in Alsdorf bei Aachen.
April 1970 Noch während des Strafverfahrens nimmt Grünenthal Verhandlungen mit den Nebenklägern auf und verpflichtet sich freiwillig, 100 Millionen DM an die Contergan-Betroffenen zu zahlen.
18. Dezember 1970 Das Strafverfahren gegen die Beschuldigten wird eingestellt.
1972 Die Bundesregierung gründet per Gesetz die öffentlich-rechtliche Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder".
Der Bund zahlt 100 Millionen DM in die Stiftung ein, Grünenthal 114 Millionen DM. Grünenthal wird von allen weiteren Ansprüchen freigestellt
Vor Mitte 1980 Juristische Klagen werden erfolglos dagegen angestrengt, dass die Stiftung die einzige Instanz ist von der Betroffene Kompensation erhalten können.
1990er-Jahre Entdeckung, dass Thalidomid entzündungshemmend auf das Immunsystem wirkt und das Entstehen neuer Gefäße hemmt. Einsatz bei schweren Krankheiten wie AIDS und Krebs.
Seit 1998 Andere Firmen vertreiben Thalidomid, so dass diese Quellen zur Deckung des medizinischen Bedarfs zur Verfügung stehen.
Juni 2003 Grünenthal stellt die Abgabe von Thalidomid ein. Auf Anfrage der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gab Grünenthal seit den 1970er-Jahren Thalidomid-Tabletten ab, um Leprakrankenhäuser im Kampf gegen die so genannte Leprareaktion zu unterstützen. Dabei galten strenge Auflagen, um zu verhindern, dass schwangere Frauen Thalidomid erhielten. Grünenthal erzielte dadurch keine Gewinne.
Dezember 2005 Da die Contergan-Betroffenen mittlerweile erwachsen sind, wird das „Hilfswerk für behinderte Kinder" in „Conterganstiftung für behinderte Menschen" umbenannt.
Dezember 2007 Erstes Treffen zwischen Grünenthal und Vertretern des Bundesverbands Contergangeschädigter e.V..
Februar 2008 Grünenthal strebt zusammen mit der Bundesregierung und dem Bundesverband Contergangeschädigter e.V. eine gemeinsame Lösung zur besseren Versorgung der Contergan-Betroffenen an.
Mai 2008 Grünenthal kündigt an, freiwillig 50 Millionen Euro in die bestehende Conterganstiftung einzuzahlen. Damit möchte Grünenthal den Kapitalstock der Conterganstiftung verdoppeln, so dass einmal pro Jahr die Zahlung eines zusätzlichen, persönlichen Betrages an die Contergan-Betroffenen ermöglicht werden kann. Der Bundesverband Contergangeschädigter e.V. sieht das Modell als weiteren Schritt in die richtige Richtung an.
Mai 2009 Mit einer Änderung des Conterganstiftungsgesetzes wird die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Grünenthal GmbH die freiwillig zur Verfügung gestellten 50 Millionen Euro für die Verbesserung der finanziellen Versorgung der Contergan-Betroffenen in die Stiftung einzahlen kann.
Juli 2009 Grünenthal überweist die freiwillige Zahlung von 50 Millionen Euro an die Conterganstiftung.
Die Stiftung verfügt nun über ein Kapital von 100 Millionen Euro für jährliche Sonderzahlungen an die Contergan-Betroffenen. Damit stehen ihnen neben der monatlichen Rente von bis zu 1.116,- Euro in den kommenden 25 Jahren Sonderzahlungen von jährlich zwischen 460,- bis 3.680,- Euro zur Verfügung. Die Rente sowie die Sonderzahlungen werden unabhängig von weiteren Sozialleistungen gezahlt, die die Contergan-Betroffenen beziehen. Aufgrund der umfangreichen finanziellen Aufstockung der Zahlungen sind sie in der Bundesrepublik Deutschland auch im internationalen Vergleich finanziell wesentlich besser abgesichert als früher.
Grünenthal möchte den Weg des konstruktiven Dialogs mit den Contergan-Betroffenen weiter gehen.
2010 Bislang wurden rund 500 Millionen Euro an die Contergan-Betroffenen gezahlt.