Die Stiftungslösung

Im November 1971 wurde das Gesetz für das „Hilfswerk für behinderte Kinder" beschlossen. Dieses Gesetz sollte allen behinderten Kindern Hilfe bringen –nicht nur den Contergan-Betroffenen. Stiftungszweck waren einerseits Leistungen an die Contergan-Betroffenen und andererseits die Förderung von Behinderten durch institutionelle Einrichtungen und Forschungsvorhaben.

Grünenthal zahlte insgesamt 114 Millionen DM in diese Stiftung ein. Neutrale Sachverständige hatten den Betrag von 84 Millionen DM als maximal wirtschaftlich vertretbar für Grünenthal attestiert, ohne die Existenz des Unternehmens nachhaltig zu gefährden. Möglich wurde die Zahlung nur durch den persönlichen Beitrag der Familie Wirtz. Die Eigentümerfamilie entschied, dass andere Unternehmen des Firmenverbunds Grünenthal wirtschaftlich stützen sollten. Dies rettete das Unternehmen und sicherte Arbeitsplätze in der Aachener Region, was der Eigentümerfamilie sehr wichtig war.

Die Bundesregierung brachte seinerzeit weitere 100 Millionen DM in die Stiftung ein. 50 Millionen DM waren für die Entschädigung der Contergan-Betroffenen vorgesehen, 50 Millionen DM für die Förderung anderer Behinderter.

Am 31. Oktober 1972 nahm die Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" ihre Arbeit auf. Aus diesen Stiftungsgeldern wurde den Contergan-Betroffenen eine einmalige Kapitalentschädigung gezahlt, zudem beziehen sie eine lebenslange Rente.

Bis 2011 hat die Stiftung mehr als 500 Millionen Euro ausgezahlt. Da die Contergan-Betroffenen heute keine Kinder mehr sind, wurde die Stiftung 2005 umbenannt in „Conterganstiftung für behinderte Menschen".