Die Tragödie - der Verlauf in Westdeutschland
Contergan lautet das Warenzeichen eines Schlafmittels, das von der Grünenthal GmbH hergestellt wurde und die größte Tragödie in der Geschichte der deutschen pharmazeutischen Industrie verursachte. Ende der 1950er- und Anfang der 1960er-Jahre kamen in der Bundesrepublik Deutschland etwa 5.000 Kinder mit Fehlbildungen zur Welt. Heute leben rund 2.800 Contergan-Betroffene in der Bundesrepublik Deutschland.
Der in Contergan enthaltene Wirkstoff heißt Thalidomid. 1954 erhielt Grünenthal in Westdeutschland ein Patent für diese Substanz. Zu dieser Zeit waren die für die Entwicklung von Arzneimitteln vorgeschriebenen Standards völlig andere als heute. Konkrete gesetzliche Vorschriften zum Schutz der Patienten, wie sie heute gelten, gab es zum damaligen Zeitpunkt in Westdeutschland nicht. Vielmehr galt das Prinzip der Selbstüberwachung. Ab 1957 war Contergan rezeptfrei in westdeutschen Apotheken erhältlich. Der Wirkstoff Thalidomid zeichnete sich durch eine hohe beruhigende, den Schlaf fördernde Wirkung aus. Er schien besonders gut verträglich zu sein, führte nicht zu Abhängigkeiten und war für Selbstmord ungeeignet. Der Inhalt der Werbeanzeigen für das Produkt entsprach dem Stand des damaligen Wissens aller Experten: „Ein Augenblick voll natürlicher Harmonie läßt uns wünschen, daß die Sekunde sich dehne. Doch zumeist bleibt es Augenblick und flüchtiger Wunsch, denn die Unruhe, dem Geiste einst dienstbar, beherrscht uns und treibt uns umher. Ruhe und Schlaf zu fördern vermag Contergan. Dieses gefahrlose Medikament belastet den Leberstoffwechsel nicht, beeinflußt weder den Blutdruck noch den Kreislauf und wird auch von empfindlichen Patienten gut vertragen. Schlaf und Ruhe: Contergan, Contergan forte."
Zu Contergan wurden in den folgenden Jahren zwei verschiedene Nebenwirkungen gemeldet: Zum einen handelte es sich um Nervenreizungen an Händen und Füßen, am Anfang häufig bei älteren Menschen (so genannte Polyneuritis). Die ersten Hinweise hierzu erhielt Grünenthal im Oktober 1959. Nach Prüfung und Verifizierung der Nebenwirkung änderte Grünenthal 1961 die Gebrauchsinformation und beantragte im Mai 1961 die Rezeptpflicht für Contergan.
Zum anderen äußerte der Hamburger Kinderarzt Dr. Widukind Lenz am 16. November 1961 seinen Verdacht, dass es einen Zusammenhang zwischen einem Anstieg von Fehlbildungen bei Ungeborenen und Thalidomid gäbe. Kurz danach äußerte auch der australische Gynäkologe Dr. William G. McBride diesen Verdacht. Grünenthal reagierte rasch und nahm das Medikament innerhalb von zwölf Tagen vom Markt. In Übereinstimmung mit den damaligen Praktiken innerhalb der pharmazeutischen Industrie wurde ein Brief an Ärzte, Apotheker und Krankenhäuser in Westdeutschland verschickt. Dieser informierte über die Marktrücknahme und den Report zu Nebenwirkungen. Erst 1962, nach der Marktrücknahme, konnten Wissenschaftler die Missbildungen auslösende Wirkung (so genannte Teratogenität) des Wirkstoffs Thalidomid in Tierversuchen an weißen Neuseeländer Kaninchen nachweisen. Diese Wirkung läßt sich nur in einigen Tieren und Rassen nachweisen. So zeigen z.B. einige andere Kaninchenrassen diesen Effekt nicht.


